Kronen und die meisten Brücken sind festsitzende prothetische Versorgungen. Im Gegensatz zu herausnehmbaren Prothesen, die täglich außerhalb des Mundes gereinigt werden können, werden Kronen und Brücken auf die vorhandenen Zähne oder Implantate zementiert und können nur vom Zahnarzt herausgenommen werden.
Wann wird eine Krone eingesetzt?
Eine Krone wird eingesetzt, um einen beschädigten Zahn vollständig zu bedecken oder zu „verhüllen“. Neben der Verstärkung eines beschädigten Zahns kann eine Krone eingesetzt werden, um das Erscheinungsbild eines Zahns zu verbessern, diesem eine bestimmte Form zu geben oder auszurichten. Eine Krone kann auch auf eine künstliche Zahnwurzel (Implantat) gesetzt werden, um den fehlenden Zahn zu ersetzen. Porzellan- oder Keramikkronen können an die natürliche Zahnfarbe angeglichen werden. Andere Materialien umfassen Gold- und Metalllegierungen. Legierungen sind im Allgemeinen stärker als Keramik und können für die hinteren Zähne empfohlen werden. Ebenso kann eine Kombination von Keramik, das mit einer Metallschale verbunden ist (Galvano-Kronen), eingesetzt werden, da diese Kombination robust und ästhetisch ansprechend ist.
Ihr Zahnarzt empfiehlt möglicherweise in den folgenden Fällen eine Krone:
Ersatz einer großen Füllung, wenn nicht mehr ausreichend Zahnsubstanz zum Anbringen der Füllung vorhanden ist.
Schutz eines schwachen Zahns vor Zerbrechen
Ein Riss in der Zahnstruktur
Zum Befestigen einer Brücke
Abdeckung eines Zahnimplantats
Überkronung eines stark verfärbten oder missgebildeten Zahns
Überkronung eines Zahns, der einer Wurzelkanalbehandlung unterzogen wurde
Wann wird eine Brücke eingesetzt?
Eine Brücke wird möglicherweise empfohlen, wenn ein oder mehrere Zähne fehlen. Lücken, die von einem fehlenden Zahn herrühren, können verursachen, dass sich die vorhandenen Zähne drehen oder sich in die Leerräume schieben, was zu einem schlechten Biss führen kann. Ein Ungleichgewicht durch fehlende Zähne kann auch Zahnfleischerkrankungen und Störungen am Kiefergelenk auslösen.Brücken werden im Allgemeinen eingesetzt, um einen oder mehrere fehlende Zähne zu ersetzen. Sie erstrecken sich über den Bereich, in dem der Zahn fehlt. Brücken werden auf natürliche Zähne oder Implantate zementiert, die die Zahnlücke umgeben. Diese Zähne, als Pfeiler bezeichnet, dienen zur Befestigung einer Brücke. Der Brückenzahn, wird an den Kronen befestigt, die die Pfeiler abdecken. Wie bei den Kronen stehen bei Brücken verschiedene Materialien zur Wahl. Keramikbrücken können am besten an die natürliche Zahnfarbe angepasst werden. Ihr Zahnarzt kann Sie beraten, welches Material aufgrund der Lage des fehlenden Zahns (oder der fehlenden Zähne), seiner Funktion, ästhetischer Überlegungen und der Kosten am geeignetsten ist.
Wie werden Kronen und Brücken hergestellt?
Bevor eine Krone oder Brücke hergestellt wird, müssen der Zahn oder die Zähne beschliffen werden. Nach dem Beschleifen nimmt der Zahnarzt einen Abdruck, um im Labor ein exaktes Modell für die Herstellung der Kronen und Brückenglieder herstellen zu können. Falls ein Keramik-Material verwendet wird, bestimmt der Zahnarzt den passenden Farbton für die Krone oder Brücke, damit der Zahnersatz zu der Farbe der natürlichen, vorhandenen Zähne passt. Unter Verwendung dieses Modells stellt das Dentallabor die Krone oder Brücke in dem vom Zahnarzt angegebenen Material her. Um den präparierten Zahn während der Zeit, in der die Krone oder Brücke hergestellt wird, abzudecken, wird eine provisorische Krone oder Brücke eingesetzt. Wenn die permanente Krone oder Brücke fertig gestellt ist, wird die provisorische Krone oder Brücke entfernt und die neue Krone oder Brücke auf den präparierten Zahn oder die Zähne zementiert.
Welche Kronen und Brücken gibt es?
Vollgusskrone, Vestibulär verblendete Krone, Voll verblendete Krone, Goldkrone, Gold reduzierte Krone, Nichtedelmetall Krone, Zirkonoxid Krone, Monolithzirkon Krone, Presskeramik Krone, Komposit Krone, Kunststoff Krone, Tangentialpräparation Krone, Stufenpräparation Krone, Dreiviertel Krone, Teil Krone, Implantat Krone zementiert, Implantat Krone verschraubt, auf Abutment, Provisorische Krone, Teleskop Krone, Tangential Brücke, Schwebe Brücke, Maryland Brücke, Inlay Brücke
Für eine künstliche Krone wird die natürliche Zahnkrone präpariert, das heißt, sie wird bis ca. 1 mm unter den Zahnfleischsaum rundherum zylindrisch oder leicht konisch beschliffen. Am Zahnhals wird eine meist hohlkehlförmige Stufe angelegt. Auch bei der Kaufläche beziehungsweise Schneidekante muss so viel abgeschliffen werden, dass genügend Platz zum Gegenbiss ist. Dieser so präparierte Zahnstumpf wird mit einer speziellen Abformmasse (Silikon oder Hydrokolloid) abgeformt. Mithilfe dieser Abformung kann der Zahntechniker dann ein Arbeitsmodell erstellen, auf dem er dann die Krone fertigen kann.
Künstliche Kronen können auf Zahnstümpfen, Stiftaufbauten, aber auch auf Zahnimplantaten eingegliedert werden.
Wenn noch ausreichend restliche Zahnhartsubstanz vorhanden ist, kann der Zahnstumpf mittels einer Aufbaufüllung komplettiert werden. In anderen Fällen kann ein Stiftaufbau im Wurzelkanal verankert werden.
Metallbasierte Kronen
Die metallbasierte Krone kann aus einer hochwertigen Goldlegierung, einer goldreduzierten Legierung, Titan oder einer Nichtedelmetalllegierung (NEM) gefertigt werden. Bei den preiswerteren goldreduzierten Legierungen kann es durch die Beimischung weniger edler Metalle, wie zum Beispiel Palladium unter Umständen zu Allergien oder auch Verfärbungen der Mundschleimhaut kommen. Daher verwendet man heute neben den teuren „Hochgold“-Legierungen auch Titan als preiswerte Alternative.
Die metallbasierten Kronen können als unverblendete Vollgusskronen, teilverblendete Kronen bzw. vollverblendete Kronen hergestellt werden. Das Verblendmaterial kann entweder ein Verblendkunststoff auf Komposit-Basis (d. h. eine Mischung aus einer Harzmatrix und keramischen Füllstoffen) oder Keramik sein (Verblend-Metall-Keramik: VMK). Die Letzteren erfordern wegen der hohen Aufbrenntemperatur (800-900 °C) spezielle Aufbrennlegierungen, die beim Brennvorgang eine haftvermittelnde Oxydschicht bilden. Die Keramikverblendung ist aufwändiger, hat aber gegenüber der Kunststoffverblendung den ästhetischen Vorteil besserer Farbstabilität und eine höhere Abrasionsstabilität. Diese kann aber auch von Nachteil sein, weil deren enorme Härte eine gleichmäßige Abrasion (natürliches Einschleifen) verhindert und die Antagonisten (gegenüberliegende Zähne) überproportional „abgekaut“ werden. Die Folge können Kiefergelenksbeschwerden sein.
Kronen auf Galvano-Gold-Basis
Eine Zwischenstellung nehmen Kronen mit galvanisch geschiedenen Grundgerüsten ein. Diese werden bei Zimmertemperatur elektrochemisch aus reinem (999) Gold angefertigt und zahnfarben verblendet. Sie vereinen sehr gute Körperverträglichkeit, Passgenauigkeit und hohe Ästhetik, sind jedoch anfälliger für Verarbeitungsfehler.
Vollkeramik-Kronen
Vollkeramikkronen haben statt des Metallgerüsts in der Regel ein keramisches Gerüst, das dann überbrannt wird. Das Gerüst kann auf einem CNC Bohr- und Fräsanlage aus Zirkonoxid gefräst werden und wird dann mit Keramik verblendet. Daneben besteht die Möglichkeit, bei hoher Temperatur aus plastischer Keramik die Krone ausschließlich aus Keramik zu pressen (Presskeramik). Dabei ist ein weiteres Verblenden nicht mehr unbedingt nötig, bietet jedoch Vorteile für Transluzenz und Opaleszenz. So kann eine natürliche Farbwirkung nachgebildet werden.[2] Vollkeramikkronen verursachen durch eine geringere Wärmeleitfähigkeit weniger thermische Reize.
Brücke
Eine Brücke ist ein Zahnersatz, der seine Abstützung ausschließlich auf Zähnen, Zahnwurzeln oder Zahnimplantaten – auch Anker genannt – findet. Werden Teleskopkronen als Anker (Synonym: Brückenpfeiler) genutzt, kann eine solche Brücke auch herausnehmbar sein. Beim Brücken-Zahnersatz bezeichnet man die Pfeiler auch als Fixierelemente und die Zwischenglieder als Brückenkörper, der die fehlenden Zähne ersetzt.[1] Die Verwendbarkeit von Pfeilerzähnen als Brückananker hängt von der Pfeilerwertigkeit ab. Eine Brücke unterscheidet sich von einer herausnehmbaren Zahnprothese in der Kaufunktion erheblich und stellt diese nahezu wieder her. Naturgemäß gibt es bei Brücken keine Druckstellen, weil der Kaudruck nicht wie bei einer Prothese auf dem Zahnfleisch (gingival gelagert) lastet. Die Übertragung des Kaudrucks in den Knochen wie bei einem natürlichen Zahn erhält weitestgehend die Knochensubstanz, während bei einer Zahnprothese durch die unphysiologische Übertragung des Kaudrucks auf den darunter liegenden Knochen dieser geschädigt werden kann, indem er irreversibel schwindet.
Ist zwischen den Brückenpfeilern ein Brückenkörper vorhanden, so handelt es sich um eine einspannige Brücke, sind mehrere Brückenkörper vorhanden, handelt es sich um eine mehrspannige Brücke (siehe Abbildung unten links). In Ausnahmefällen kann ein Brückenglied auch an – mindestens zwei – Brückenpfeiler ‚angehängt‘ werden. Diese Konstruktion wird Freiend- oder Extensionsbrücke genannt. Wird auf diese Weise ein fehlender Molar ersetzt, wird wegen der auftretenden großen Hebelkraft auf dessen ursprüngliche Breite verzichtet und dieses Brückenglied auf Prämolarenbreite reduziert. Zumeist besteht der tragende Teil einer Brücke, das Brückengerüst, aus einer Gold- oder Nichtedelmetalllegierung (NEM). Ist dieses mit einer gebrannten Keramikmasse beschichtet, spricht man von einer Verblend-Keramik-Brücke. Durch diese Keramikverblendung können täuschend echt wirkende und kosmetisch hervorragende Ergebnisse erzielt werden.
Seit dem Jahr 2000 gibt es auch Brücken aus Zirkoniumdioxid[2][3] (im Fachjargon auch fälschlich Zirkon genannt) und Vollkeramik, die ohne ein metallisches Grundgerüst genügende Stabilität aufweisen. Bei der aufwendigen Herstellung dieser Brücken wird aus einem Keramikblock computergesteuert ein Brückengerüst herausgefräst und mit spezieller Keramikmasse beschichtet.
Zahnersatz wird in verschiedene Klassen eingeteilt:
Festsitzender Zahnersatz umfasst Kronen, Teilkronen und Brücken.
Bei Herausnehmbarem Zahnersatz wird zwischen totalen Prothesen und Teilprothesen unterschieden, die wiederum in mehrere Untergruppen eingeteilt werden. Hierbei kann man entweder die Ausführung oder den Umfang der Teilprothese als Kriterium heranziehen.
Kombinierter Zahnersatz besteht aus einem fest einzementierten Teil und einem herausnehmbaren Teil.